
Adidas steht unter Druck wegen umstrittener Werbemaßnahme in der Nähe der Akropolis
Dem Sportartikelhersteller adidas droht rechtlicher Ärger aufgrund einer Werbeaktion in der Nähe der Akropolis in Athen. Griechenlands Kulturministerin Lina Mendoni äußerte sich heute kritisch zu der Nutzung der antiken Tempelanlage, die als UNESCO-Weltkulturerbe eingestuft ist. Sie betonte, dass die Verwendung solcher historischen Stätten für kommerzielle Zwecke gegen nationales Recht verstoße. Mendoni stellte klar, dass für die Durchführung der Werbeaktion keine Genehmigung des Kulturministeriums eingeholt wurde.
In sozialen Medien sind bereits zahlreiche Fotos und Videos aufgetaucht, die eine Drohnenshow zeigen, bei der das Dreistreifenlogo von adidas und der Schriftzug „Adizero“ über der Akropolis leuchten. Dieser Schuh gehört zu den bekanntesten Modellen des Unternehmens. Mendoni kritisierte die Aktion scharf und merkte an: „Es sieht aus, als würde der adidas-Schuh gegen die Akropolis treten.“ Sie kündigte an, dass eine Klage gegen die Verantwortlichen der Werbeaktion eingereicht wurde.
Adidas weist Vorwürfe zurück
Eine Sprecherin von adidas wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass die Drohnenshow nicht in der unmittelbaren Nähe der Akropolis, sondern im Zappeion Megaron, einem Veranstaltungszentrum in der Nähe des Olympiastadions von 1896, stattgefunden habe. Laut der Sprecherin habe das Unternehmen alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt und die gesetzlichen Vorgaben beachtet. „Adidas hat kein Bild der Akropolis für Werbe- oder andere Zwecke verwendet“, so die Sprecherin weiter.
Die Situation wirft Fragen zur Nutzung historischer Stätten für kommerzielle Zwecke auf. Erst vor Kurzem hatte das griechische Kulturministerium einem Antrag des Regisseurs Giorgos Lanthimos eine Absage erteilt. Lanthimos wollte Szenen seines Films „Bugonia“ auf der Akropolis drehen, was als nicht angemessen für den kulturellen Kontext des antiken Denkmals erachtet wurde. Diese Entscheidungen verdeutlichen die strengen Richtlinien, die in Griechenland für die Nutzung von UNESCO-Weltkulturerben gelten, und die Bemühungen der Behörden, den historischen Wert solcher Stätten zu schützen.
Quelle: https://orf.at/stories/3393854/

